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Verwandtschaft (Recht) ArtikelBuch-Tipp: Auf ganzer Linie. Super für U-Bahn-Fans Für U-Bahn-Fans ist das ein echt toller Roman, den man lesen muss. Er handelt von einem Mann, der kurz vor seiner Hochzeit eine merkwürdige Wette abschließt. Als ich dieses Buch gelesen haben, wusste ich, dieses Buch passt zu mir wie Mayo zu Pommes. Ich werde es nicht das letzte Mal gelesen haben, denn dieses Buch kann... Verwandtschaft ist nachdem Recht der Bundesrepublik Deutschland ca. die Blutsverwandtschaft infolge Abstammung von gemeinsamen Voreltern(-teilen). Keine Verwandtschaft besteht daher zwischen Ehegatten als solchen; durch die Heirat wird dagegen die Schwägerschaft vermittelt. Verwandtschaft in direkter (gerader) Linie besteht zwischen Abkömmlingen (auch durch Adoption) und Voreltern, Verwandtschaft in der Seitenlinie zwischen den Abkömmlingen gemeinsamer Voreltern, Verwandtschaft in auf- bzw. absteigender Linie zwischen Abkömmlingen und Vorfahren bzw. umgekehrt. Der Grad der Verwandtschaft (Verwandtschaftsgrad), Verwandtschaftsverhältnis) bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.
Beispielsweise sind dann Geschwister Verwandte 2. Grades oder Verwandte 1. Grades der Seitenlinie. Nahe Verwandtschaft ist ein Hindernis für die Eheschließung.
Das Recht der Verwandtschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland in §§ 1589-1772 BGB geregelt, in Österreich hauptsächlich in §§ 40 ff. ABGB, in der Schweiz in Art. 252-359 ZGB.siehe Familienrecht
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